FALTENGLÄTTUNG BOTULINUM

Faltenbehandlungen mit Botulinumtoxin gehören zu den häufigsten ästhetischen Eingriffen überhaupt. Botulinumtoxin ist ein natürlich vorkommendes Bakterieneiweiss. Wird es in den Muskel gespritzt, blockiert es dort gezielt die Nervenimpulse, so dass der entsprechende Muskel nicht mehr wie gewohnt stark angespannt werden kann. Andere Nervenfunktionen wie das Fühlen oder Tasten durch die Haut werden dadurch nicht beeinflusst.

Botulinumtoxin A wird seit den 80er Jahren als zugelassenes Medikament (BOTOX®) bei Menschen u. a. zur Entspannung von Muskelverkrampfungen im Bereich der Augen (Lidkrampf) sowie in der Neurologie eingesetzt. Die Injektion von Botulinumtoxin in die mimische Muskulatur der Stirn führt zu einer Glättung ästhetisch störender Hautfalten, die für mehrere Monate anhält. Entscheidend ist, dass die Muskulatur nicht dauerhaft geschwächt wird, sondern für eine begrenzte Zeit ihre Aktivität gemildert wird. Durch die gezielte Entspannung bestimmter Gesichtsmuskeln, deren Überaktivität im Laufe der Jahre Hautfalten entstehen lässt, kann ein Verstreichen der Faltenbildung und eine deutliche Glättung der Haut erzielt werden.

2002 wurde der Wirkstoff von BOTOX®, Botulinumtoxin A, offiziell als Medikament mit dem Namen VISTABEL® zur Behandlung der zwischen den Augenbrauen gelegenen, sog. „Zornesfalten“ von Swissmedic zugelassen. Inzwischen gibt es weitere Produkte mit ähnlicher Wirkung auf dem Markt.

Was können Sie nun erwarten von einer Behandlung mit Botulinum, umgangssprachlich nach dem Medikament BOTOX® genannt? Ihre mimischen Falten im oberen Gesichtsdrittel werden sich innerhalb weniger Tage minimieren, wodurch der gesamte Ausdruck entspannter und frischer wirkt, wie nach einem Ferienaufenthalt. Insgesamt handelt es sich um eine seit vielen Jahren erprobte und nebenwirkungsarme Methode. Gern nehmen wir uns Zeit und beraten Sie eingehend.

KEY FACTS

Preis pro Sitzung: ab CHF 400
Wiederholung: 4 – 8 Monate
Behandlungsdauer: ca. 30 Minuten
Verheildauer: keinerlei Wunden, sofort wieder gesellschaftsfähig
Dauer ohne Sport: 1 Tage

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